IGeL-Leistungen Schwangerschaft – von Ihnen frei zu wählende individuelle Vorsorgeleistungen
Sie sind schwanger und erwarten ihr Baby! Unseren ganz herzlichen Glückwunsch hierzu. Nun beginnt für Sie eine neue aufregende Zeit, geprägt von Glück und Vorfreude auf Ihr Kind.
Mit dieser Übersicht erläutern wir Ihnen, welche Untersuchungen wir im Laufe der Schwangerschaft durchführen. Hierbei unterscheiden wir zwischen der Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien und zwischen von Ihnen frei zu wählenden individuellen Vorsorgeleistungen. Diese können die Sicherheit für Mutter und Kind erhöhen.
SS-Feststellung, Untersuchung Muterpassanlage, Urintest auf Zucker und Eiweiß, Blutdruckmessung, Chlamydienscreening aus dem Urin, Blutentnahme: Blutgruppe, Antikörpersuchtest, Röteln, Lues (Syphilis),Windpocken falls nötig HIV mit Ihrer Zustimmung, Hämoglobin
Erst-Trimester-Screening: Früher Fehlbildungsultraschall und Wahrscheinlichkeitsermittlung für die Trisomien 13, 18 und 21
Erkrankungen des ungeborenen Kindes können unterschiedliche Ursachen haben: Chromosomenstörungen, Erbkrankheiten oder anlagebedingte Fehlentwicklungen der Organe.
Jenseits der 12+0 Schwangerschaftswoche ist das Fehlgeburtsrisiko nur noch sehr gering. Von 1.000 Feten werden 970 gesund geboren werden. 26 Feten weisen eine zum Teil schwere Fehlbildung auf bei normalem Chromosomensatz, 4 Feten haben eine Trisomie – zumeist Trisomie 21, selten eine Trisomie 13 oder 18.
Chromosomenstörungen sind Veränderungen der Anzahl oder des Aufbaus der Gene. Jeder gesunde Mensch hat in jeder Zelle seines Körpers genau 46 Chromosomen. Während des Austausches der mütterlichen und väterlichen Erbinformationen zu Beginn der Schwangerschaft kann es zu zufälligen Verteilungsfehlern kommen. Der bekannteste und häufigste ist die Trisomie 21, also das drei- statt zweifache Vorkommen des Chromosoms 21, bekannt als Down-Syndrom.
Kind in der 13. Schwangerschaftswoche mit normaler Nackentransparenz
Wahrscheinlichkeit für die Trisomie 21 …
In der 12. Schwangerschaftswoche ist das Risiko höher als bei der Geburt, da viele betroffene Kinder im weiteren Schwangerschaftsverlauf sterben. Durch die Messung der Nackentransparenz – eine Wasseransammlung (Ödem) unter der Haut des Nackens – in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche, kann eine individuelle Risikoberechnung für das Vorliegen einer Trisomie 21 sowie für die Trisomien 13 und 18 durchgeführt werden.
Darüber hinaus findet man bei Kindern mit krankhaft erweiterter Nackentransparenz gehäuft Herzfehler, Skelettfehlbildungen und andere Krankheitssyndrome.
Durch die zusätzliche Bestimmung zweier mütterlicher Bluteiweißstoffe (PAPP-a, freies b-hCG) kann die bereits hohe Erkennungsrate von 80 Prozent auf 90 Prozent gesteigert werden.
Dieser Info-Text kann Ihnen nur einen ersten Überblick geben. Im ausführlichen Beratungsgespräch mit uns werden offene Fragen dieser medizinisch und ethisch komplexen Problematik erörtert.
Einen Termin zur Untersuchung können Sie direkt in einer spezialisierten Praxis für Pränataldiagnostik – vorzugsweise von der 12+1 bis 13+6 Schwangerschaftswoche – vereinbaren.
Der sichere Ausschluss von Chromosomenstörungen ist jedoch nur durch eine Entnahme von Mutterkuchengewebe (Chorionzottenbiopsie) oder eine Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) möglich. Diese invasiven Tests haben jedoch ein etwa 0,1%iges Risiko der Fehlgeburt: d.h. 1 von 1.000 Kindern überlebt den diagnostischen Eingriff nicht!
Eine neue pränataldiagnostische Möglichkeit ist die nicht invasive pränatale Testung (NIPT), die 99 Prozent der Kinder mit einer Chromosomenstörung ermittelt. Die Kosten dieser Untersuchung werden seit dem 01. Juli 2022 bei bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen: wenn sich aus anderen Untersuchungen – z.B. einem auffälligem Erstrimesterscreening – ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat, oder wenn eine Frau im Gespräch mit ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt zu der Überzeugung kommt, dass dieser Test in ihrer individuellen Situation nötig ist.
Die Toxoplasmose ist eine durch Parasiten übertragene Infektionskrankheit, deren rechtzeitige Erkennung in der Schwangerschaft von besonderer Bedeutung ist. Die Erreger (tierische Einzeller – ähnlich den Amöben) werden aus dem Darm von Katzen mit dem Kot ausgeschieden und gelangen mit ungenügend erhitztem (rohem) Fleisch oder sonstigen verunreinigten Lebensmitteln zum Menschen.
Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können, abhängig vom Zeitpunkt im Schwangerschaftsverlauf, vielfältige Schädigungen für das ungeborene Kind resultieren. Die häufigsten Erkrankungen sind:
Netzhautentzündungen bis zur Erblindung
Hydrocephalus (Wasserkopf)
Hepatitis (Leberentzündung)
Epilepsie (Anfallsleiden) aufgrund von Verkalkungsherden im Gehirn
In Deutschland liegt der Durchseuchungsgrad (gleichbedeutend mit Immunität) der Bevölkerung mit Toxoplasmose bei etwa 50%. Die Infektionsrate der Kinder während der Schwangerschaft beträgt ca. 7 auf 1000 Neugeborene.
Durch eine gezielte antibiotische Behandlung in der Schwangerschaft ist es möglich nahezu alle schweren Folgezustände der Erstinfektion zu verhindern. Die besondere Problematik der Toxoplasmose besteht darin, dass ihr Auftreten meist völlig symptomlos erfolgt: eine rechtzeitige Erkennung in der Regel also nicht möglich ist.
Auch durch die Einhaltung der bekannten Vorsichtsregeln – kein rohes Fleisch essen, Obst und Gemüse gründlich waschen, Katzenklo nicht selber säubern – ist eine Eindämmung der Erkrankung nicht gelungen. So ist in einigen europäischen Ländern (z.B. Österreich und Frankreich) die routinemäßige Bestimmung der Toxoplasmose-Antikörper im Blut der werdenden Mutter längst Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge geworden.
Für Deutschland existieren zur Zeit keine verbindlichen Regelungen, obwohl Frauenärzte die Einführung des Toxoplasmosescreenings seit langer Zeit fordern. Derzeit ist eine Antikörperbestimmung nur bei einem akuten Kranheitsverdacht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse möglich, was aber den oben genannten Besonderheiten dieser Infektion in keiner Weise gerecht wird.
Wir raten daher allen unseren schwangeren Patientinnen zur Durchführung eines Toxoplasmose-Suchtests zu Beginn der Schwangerschaft! Bei Nachweis einer Immunität – also ausgestandener eigener Infektion – entfällt die Notwendigkeit weiterer Kontrollen. Im Falle der Negativität werden erneute Kontrollen im Intervall von 8 bis 12 Wochen empfohlen, um eine unerkannte frische Infektion sicher ausschließen zu können.
Im Erkrankungsfall werden selbstverständlich alle notwendigen Untersuchungen und Therapiemaßnahmen mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.