Die Toxoplasmose ist eine durch Parasiten übertragene
Infektionskrankheit, deren rechtzeitige Erkennung in der Schwangerschaft
von besonderer Bedeutung ist. Die Erreger (tierische Einzeller –
ähnlich den Amöben) werden aus dem Darm von Katzen mit dem Kot
ausgeschieden und gelangen mit ungenügend erhitztem (rohem) Fleisch oder
sonstigen verunreinigten Lebensmitteln zum Menschen.
Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können, abhängig
vom Zeitpunkt im Schwangerschaftsverlauf, vielfältige Schädigungen für
das ungeborene Kind resultieren. Die häufigsten Erkrankungen sind:
- Netzhautentzündungen bis zur Erblindung
- Hydrocephalus (Wasserkopf)
- Hepatitis (Leberentzündung)
- Epilepsie (Anfallsleiden) aufgrund von Verkalkungsherden im Gehirn
In Deutschland liegt der Durchseuchungsgrad (gleichbedeutend mit
Immunität) der Bevölkerung mit Toxoplasmose bei etwa 50%. Die
Infektionsrate der Kinder während der Schwangerschaft beträgt ca. 7 auf
1000 Neugeborene.
Durch eine gezielte antibiotische Behandlung in der
Schwangerschaft ist es möglich nahezu alle schweren Folgezustände der
Erstinfektion zu verhindern. Die besondere Problematik der Toxoplasmose
besteht darin, dass ihr Auftreten meist völlig symptomlos erfolgt: eine
rechtzeitige Erkennung in der Regel also nicht möglich ist.
Auch durch die Einhaltung der bekannten Vorsichtsregeln – kein
rohes Fleisch essen, Obst und Gemüse gründlich waschen, Katzenklo nicht
selber säubern – ist eine Eindämmung der Erkrankung nicht gelungen. So
ist in einigen europäischen Ländern (z.B. Österreich und Frankreich) die
routinemäßige Bestimmung der Toxoplasmose-Antikörper im Blut der
werdenden Mutter längst Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge geworden.
Für Deutschland existieren zur Zeit keine verbindlichen
Regelungen, obwohl Frauenärzte die Einführung des Toxoplasmosescreenings
seit langer Zeit fordern. Derzeit ist eine Antikörperbestimmung nur bei
einem akuten Kranheitsverdacht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse
möglich, was aber den oben genannten Besonderheiten dieser Infektion in
keiner Weise gerecht wird.
Wir raten daher allen unseren schwangeren Patientinnen zur
Durchführung eines Toxoplasmose-Suchtests zu Beginn der Schwangerschaft!
Bei Nachweis einer Immunität – also ausgestandener eigener Infektion –
entfällt die Notwendigkeit weiterer Kontrollen. Im Falle der Negativität
werden erneute Kontrollen im Intervall von 8 bis 12 Wochen empfohlen,
um eine unerkannte frische Infektion sicher ausschließen zu können.
Im Erkrankungsfall werden selbstverständlich alle notwendigen
Untersuchungen und Therapiemaßnahmen mit den gesetzlichen Krankenkassen
abgerechnet.